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Re: muss ich zum bund?
von GWD-Soldat2009 am 04.03.2009 10:52Meine Antwort kommt zwar leider etwas spät... aber sie kommt. Kannte die Community vorher noch nicht. Also zu deiner Frage:
Die Musterung ist ja nichts Verwerfliches. Diese kommt automatisch. Sie werden dich in dein Kreiswehrersatzamt einladen zu einem bestimmten Termin. Für diesen Termin muss dich deine Arbeitsstelle gesetzlich, bezahlt freistellen - also keinen Urlaubstag rauswerfen! Dort wirst du u.a. auch angeben, dass du gerade eine Ausbildung machst. Solltest du tauglich sein, wirst du definitiv nicht einberufen, solange du dich noch in der Ausbildung befindest. Nach deiner Ausbildung kann es dann sein, dass sie dich einberufen. Wenn du aber einen Jahresvertrag bekommst, kannst du Widerspruch gegen deine Einberufung einlegen und dann wird entschieden, ob sie dich ein Jahr zurückstellen oder ob du zum Dienst erscheinen musst.
Achtung: Widerrufsfrist sind max. 14 Tage!
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